Wann übernimmt die Versicherung die Rohrreinigung?

Grund­sätz­lich gilt, dass die meis­ten Ver­si­che­run­gen Rohr­rei­ni­gun­gen nur dann abde­cken, wenn hier eine Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de, etwa mit einem “Zusatz­pa­ket Hand­wer­ker­ser­vice”. Wäh­rend ein­fa­che Ver­stop­fun­gen in der Toi­let­te oder dem Siphon mit­tels Haus­mit­teln, wie zum Bei­spiel einem Püm­pel, ent­fernt wer­den kön­nen, sind schwe­re Ver­stop­fun­gen oft­mals nur mit pro­fes­sio­nel­len Werk­zeu­gen und dem nöti­gen Fach­wis­sen zu behe­ben. Wir von der Heitbre­der Rohr­rei­ni­gung in Han­no­ver klä­ren mit ihnen im Vor­feld genau ab, ob ihre Ver­si­che­rung even­tu­ell zahlt.

Bei Rohr­brü­chen, Was­ser­schä­den oder ähn­li­chem gilt es vor­her genau zu klä­ren, ob ihre Ver­si­che­rung (als Mie­ter auch even­tu­ell ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung) die Kos­ten über­nimmt oder nicht. Unse­re zer­ti­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ter bera­ten Sie ger­ne dazu und rei­ni­gen ihre Roh­re, besei­ti­gen Was­ser­schä­den — etwa bei einer Über­schwem­mung des Kel­lers — und säu­bern die Räu­me nach einer Über­schwem­mung pro­fes­sio­nell, sau­ber und schnell. Wir bie­ten fai­re Prei­se und Sie pro­fi­tie­ren von unse­rer 35-jäh­ri­­gen Erfah­rung im Bereich Rohr­rei­ni­gung und Kanalsanierung.

Welche Kosten können bei einer Rohrverstopfung entstehen?

Wir bie­ten trans­pa­ren­te und fai­re Fest­prei­se bei den meis­ten Ver­stop­fun­gen an. Von einer ein­fa­chen Rohr­rei­ni­gung ohne Demon­ta­ge für 45 Euro bis zu 145 Euro bei einer Ver­stop­fung im Fall­rohr oder in der Sam­mel­lei­tung, bis zu 245 Euro bei einer Ver­stop­fung in der Grund­lei­tung des Hau­ses. Bei wei­ter­ge­hen­den Schä­den kann es auch nötig sein, eine Kanal­sa­nie­rung zu ver­an­las­sen. Mit Hil­fe unse­rer Kanal-TV-Inspek­­ti­on stel­len wir schnell und trans­pa­rent für Sie fest, wie groß der Scha­den ist und bera­ten Sie auf Basis der Kame­ra-Bil­­der. Mit­tels einer Dicht­heits­prü­fung bekom­men Sie als Haus­be­sit­zer einen umfas­sen­den Über­blick über den Zustand ihres Kanal­sys­tems und der Roh­re im Haus. Dadurch ver­mei­den Sie hohe Kos­ten bei Rohr­brü­chen und Ver­dienst­aus­fäl­len in Fol­ge von Miet­min­de­rung, umfang­rei­cher Sanie­rung und Besei­ti­gung der Was­ser­schä­den und erhal­ten damit auch den Wert ihrer Immobilie.

Die Deutsche Industrie Norm Richtlinie DIN 1986–30 empfiehlt folgende Zeiträume für eine Dichtheitsprüfung:

20 Jah­re bei alten Instal­la­tio­nen und 30 Jah­re bei Neu­in­stal­la­tio­nen. In Was­ser­schutz­ge­bie­ten gel­ten dabei kür­ze­re Fris­ten, um das Grund­was­ser vor Kon­ta­mi­na­ti­on durch undich­te Abwas­ser­lei­tun­gen zu schützen.

Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus — wer zahlt?

In Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern ist der Ver­ur­sa­cher der Rohr­ver­stop­fung ver­ant­wort­lich — die­ser soll­te sei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung kon­tak­tie­ren. Falls der Ver­ur­sa­cher nicht ein­deu­tig ermit­telt wer­den kann, da meh­re­re Fak­to­ren zur Ver­stop­fung geführt haben, zah­len alle Mie­ter die Rohr­rei­ni­gung zu glei­chen Tei­len, falls eine Schuld vor­liegt, ansons­ten über­nimmt der Ver­mie­ter die Kos­ten der Rohr­rei­ni­gung. Falls ihr Kind die Ver­stop­fung her­bei­ge­führt hat, greift oft die Haft­pflicht­ver­si­che­rung — sie­he fol­gen­der Arti­kel bei Stif­tung Warentest.

Rohrverstopfung im Einfamilienhaus — wer zahlt die Kosten?

In einem Ein­fa­mi­li­en­haus ist der Ver­ur­sa­cher meis­tens der Eigen­tü­mer, daher ist die Haf­tung schnell geklärt. Unter Umstän­den zahlt ihre Ver­si­che­rung auch die Rohr­rei­ni­gung, meis­tens nur, wenn expli­zit per Zusatz­pa­ket ver­si­chert. Fol­ge­schä­den bei einer Über­schwem­mung kön­nen Sie oft­mals über ihre Haus­rats­ver­si­che­rung oder die Gebäu­de­ver­si­che­rung abwi­ckeln. Wir bera­ten Sie ger­ne dabei!

In einem Ein­fa­mi­li­en­haus ist der Ver­ur­sa­cher nor­ma­ler­wei­se schnel­ler ermit­telt. Damit ist auch ein­deu­tig, wer für die Rei­ni­gung zu zah­len hat. Für Fol­ge­schä­den kom­men je nach Ver­trags­be­din­gun­gen die Haus­rats­ver­si­che­rung oder die Gebäu­de­ver­si­che­rung infrage.

Fazit

All­ge­mein gilt, dass zumeist die Rohr­rei­ni­gung der Rohr­ver­stop­fung an sich selbst bezahlt wer­den muss, oft ist der Ver­mie­ter auf­grund der Ver­pflich­tung für eine män­gel­freie Miet­sa­che zu sor­gen, in der Pflicht die Kos­ten zu tra­gen. Nur bei nach­ge­wie­se­ner Ver­schul­dung durch den Mie­ter, etwa durch unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung von Abfall, wel­ches zur Ver­stop­fung geführt hat, haf­tet der Mie­ter selbst. Fol­ge­schä­den dage­gen über­neh­men oft die Ver­si­che­run­gen. Wir bera­ten Sie ger­ne und klä­ren für Sie die Haf­tung und wer die Kos­ten zu tra­gen hat.

Wir helfen Ihren gerne weiter!

Die Heitbre­der Rohr­rei­ni­gung bie­tet für Han­no­ver und Umge­bung pro­fes­sio­nel­le Rohr­rei­ni­gung an, rund um die Uhr zu fai­ren Fest­prei­sen. Wir bera­ten Sie und sor­gen dafür, dass die Ver­stop­fung dau­er­haft besei­tigt wird. Rufen Sie direkt durch oder nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar, damit wir pro­fes­sio­nell, schnell und sau­ber ihre Roh­re wie­der für Sie frei bekommen.

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