Wer zahlt die Rechnung wenn das Rohr erst einmal verstopft ist?

Die Rei­ni­gung eines Abfluss­rohrs inner­halb einer Miet­woh­nung ist meist mit Kos­ten verbunden.
Hier­bei ist die Ursa­che der Ver­stop­fung dafür aus­schlag­ge­bend, wer letz­ten Endes die Rech­nung zah­len muss – Mie­ter oder Vermieter.

Im Fol­gen­den machen wir deut­lich, wann der Mie­ter oder der Ver­mie­ter eine Rohr­ver­stop­fung zahlt.

In der Regel zahlt der Vermieter bei einem verstopften Abflussrohr

Bestand­teil des Miet­ob­jekts sind sämt­li­che Gas‑, Was­­ser- und Elek­tro­in­stal­la­tio­nen. Der Mie­ter mie­tet somit all die­se Instal­la­tio­nen mit. Dem­entspre­chend ist der Ver­mie­ter dazu ver­pflich­tet, wäh­rend der gesam­ten Miet­dau­er, alles in einem gebrauchs­fä­hi­gen Zustand zu erhal­ten (§ 535 BGB). Dem­nach zahlt der Ver­mie­ter für alle Ver­stop­fun­gen, die auf einen übli­chen und ver­trags­mä­ßi­gen Gebrauch zurück­zu­füh­ren sind. Essens­res­te im Abfluss des Geschirr­spü­lers oder ein ver­stopf­ter Abfluss in der Dusche bei nor­ma­lem Haar­ver­lust zäh­len bei­spiels­wei­se dazu.

Was können Sie tun, wenn der Vermieter bei einem verstopften Abfluss nicht reagiert?

Zeigt ein Ver­mie­ter kei­ne Reak­ti­on, nach­dem Sie ihn auf eine Ver­stop­fung im Rohr­sys­tem hin­ge­wie­sen haben, besteht in bestimm­ten Fäl­len die Mög­lich­keit, die Mie­te zu min­dern. Hier­zu wur­den bereits in den ver­schie­dens­ten Gerichts­ver­fah­ren Urtei­le gefällt. Kann der Mie­ter nicht duschen, weil die Dusche ver­stopft ist, ist eine Miet­min­de­rung von bis zu 30 % mög­lich. Bei zusätz­lich ent­stan­de­nen Fol­ge­schä­den durch ein nicht recht­zei­tig gerei­nig­tes Rohr kann zusätz­lich Ersatz für ent­stan­de­ne Schä­den vom Ver­mie­ter ver­langt werden.

Zur Info:  Wir raten immer dazu, sich mit einem fach­kun­di­gen Anwalt aus­zu­tau­schen, bevor Sie eine Miet­min­de­rung eigen­hän­dig durch­füh­ren. Wir tei­len hier ledig­lich unse­re ganz per­sön­li­chen Erfah­run­gen mit.

Abfluss verstopft — in diesen Fällen zahlt der Mieter

In bestimm­ten Fäl­len hat der Mie­ter die Kos­ten für eine Rohr­rei­ni­gung zu tra­gen, auch wenn es auf den ers­ten Blick so scheint, als habe der Ver­mie­ter in jedem Fall die Kos­ten zu tra­gen. Kann der Ver­mie­ter zwei­fels­frei nach­wei­sen, dass die Roh­re ver­stopft sind, weil der Mie­ter die­se nicht sach­ge­recht benutzt hat, ist der Mie­ter für alle anfal­len­den Kos­ten zustän­dig. Hier spricht man auch von einer „nicht ver­trags­ge­mä­ßen Nut­zung der Miet­sa­che“. Dies ist bei­spiels­wei­se der Fall, wenn zu vie­le Essens­res­te in die Spü­le gewor­fen wur­den oder die Toi­let­te als Ent­sor­gung von Damen­bin­den zweck­ent­frem­det wur­de. Hier­bei ist eine nicht ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Miet­sa­che klar erkenn­bar. Der Mie­ter muss in die­sem Fall voll­stän­dig für die Kos­ten aufkommen.

Ob in die­sem Fall Gäs­te oder der Mie­ter die Ver­stop­fung ver­ur­sacht haben, ist hier­bei uner­heb­lich. Beim Ver­schul­den einer Ver­stop­fung durch Gäs­te trägt immer der Mie­ter die Ver­ant­wor­tung. Möch­te der Ver­mie­ter nun die Kos­ten an den Mie­ter über­tra­gen, muss die­ser zwei­fels­frei nach­wei­sen kön­nen, dass die Ver­stop­fung durch einen bestimm­ten Ver­mie­ter ver­ur­sacht wurde.

In einem Ein­fa­mi­li­en­haus oder direkt in einem ver­stopf­ten Wasch­be­cken lässt sich eine vom Mie­ter ver­ur­sach­te Ver­stop­fung pro­blem­los nach­wei­sen. In einem Mehr­fa­mi­li­en­haus mit Fall­rohr ist eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung meist nicht mög­lich. Hier bleibt der Ver­mie­ter auf den ver­ur­sach­ten Kos­ten einer Ver­stop­fung sitzen.

Abwasserrohr verstopft — diese Pflichten kommen auf Sie als Mieter zu

Über eine Ver­stop­fung muss der Ver­mie­ter schnellst­mög­lich unter­rich­tet wer­den. Wird die Rohr­ver­un­rei­ni­gung nicht recht­zei­tig dem Ver­mie­ter gemel­det und es kommt zu einer Über­schwem­mung und damit zusam­men­hän­gen­den Fol­ge­schä­den, sind Sie als Mie­ter für die Schä­den ggf. ersatzpflichtig.

Erfah­ren Ver­mie­ter recht­zei­tig von einer Ver­stop­fung im Abfluss, kön­nen die­se recht­zei­tig han­deln und mög­li­che, kos­ten­in­ten­si­ve Not­re­pa­ra­tu­ren früh­zei­tig abwenden.

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