Dichtheitsprüfung Hannover Heitbreder

Dichtheitsprüfung für Hannover und Umgebung

Um eine Ver­schmut­zung der Umwelt zu ver­hin­dern, soll­ten Rohr­lei­tun­gen regel­mä­ßig auf ihre Dicht­heit über­prüft wer­den. Unse­re Dicht­heits­prü­fung ver­hin­dert, dass Schmutz­was­ser in den Boden läuft uns so das Grund­was­ser verunreinigt.

Dichtheitsprüfung in Hannover von Heitbreder Rohrreinigung

Mit einer qua­li­ta­ti­ven Dicht­heits­prü­fung von Heitbre­der prü­fen wir zügig und zuver­läs­sig die Dicht­heit Ihrer Abwas­­ser- und Rohrleitungen.

Wieso ist eine Dichtheitsprüfung sinnvoll?

In Han­no­ver muss bei Neu­bau­ten eine Dicht­heits­prü­fung der Stadt­ent­wäs­se­rung Han­no­ver nach­ge­wie­sen wer­den (sie­he Hannover.de Arti­kel). In ande­ren Städ­ten und Gemein­den in Nie­der­sach­sen exis­tie­ren ähn­li­che Richt­li­ni­en. Zudem müs­sen auch bestehen­de Instal­la­tio­nen regel­mä­ßig über­prüft wer­den. Die Inter­val­le der not­wen­di­gen Dicht­heits­prü­fun­gen unter­schei­den sich dabei je nach Lage der Immo­bi­lie. In Was­ser­schutz­ge­bie­ten sind bei­spiels­wei­se Dicht­heits­prü­fun­gen regel­mä­ßi­ger durch­zu­füh­ren, damit das Grund­was­ser vor Kon­ta­mi­nie­rung durch aus­lau­fen­des Schmutz­was­ser von undich­ten Instal­la­tio­nen geschützt wer­den kann. Auf fol­gen­der Kar­te kön­nen Sie sich über die Was­ser­schutz­ge­bie­te in Nie­der­sach­sen infor­mie­ren: Umwelt­kar­te Nie­der­sach­sen (Nie­der­säch­si­sches Minis­te­ri­um für Umwelt, Ener­gie, Bau­en und Kli­ma­schutz). In der Regi­on Han­no­ver lie­gen bei­spiels­wei­se Bar­sing­hau­sen und Burg­we­del in Trinkwasserschutzgebieten.

Haus Dichtheitsprüfung Hannover

Undichte Leitungen auswechseln?

Bei undich­ten oder defek­ten Lei­tun­gen muss nicht immer gleich eine Bau­stel­le eröff­net wer­den und der Boden auf­ge­ris­sen und die Roh­re aus­ge­tauscht wer­den. Mit­tels moder­ner Tech­nik kön­nen ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zu einer Sanie­rung erör­tert wer­den, die eine “gra­ben­lo­se” Sanie­rung ermög­li­chen kön­nen, wie zum Bei­spiel eine Kurzliner-Sanierung.

Defek­te Lei­tun­gen bedeu­ten nicht grund­sätz­lich, dass eine Bau­gru­be erstellt wer­den muss. Auch der geflies­te Kel­ler­bo­den, oder ähn­li­ches, muss nicht gleich auf­ge­stemmt wer­den. Der heu­ti­ge Stand der Tech­nik erlaubt es uns, in Abhän­gig­keit vom Scha­dens­bild, ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten für eine Sanie­rung in Betracht zu zie­hen. Man spricht hier von den unter­schied­li­chen Ver­fah­ren einer „gra­ben­lo­sen” Sanierung.

Vorteile einer Dichtheitsprüfung?

Eine undich­te Lei­tung stellt nicht nur eine Gefahr für die Umwelt dar, wenn hier Abwäs­ser aus­tre­ten und den Boden und das Grund­was­ser kon­ta­mi­nie­ren. Es kommt hin­zu, dass bei Grund­was­ser­ein­tritt in die Lei­tun­gen, mehr Was­ser in den Klär­an­la­gen ent­sorgt wer­den muss, wel­ches dann von allen Grund­stücks­ei­gen­tü­mern mit­tels höhe­rer Ent­wäs­se­rungs­ge­büh­ren gezahlt wird.

Kosten einer Dichtheitsprüfung

Die Kos­ten ste­hen in Abhän­gig­keit zur Grö­ße der vor­han­de­nen Abwas­ser­an­la­ge. Bei einem Ein­fa­mi­li­en­haus kön­nen Sie mit Kos­ten von etwa 300 bis 500 Euro rechnen.

Wie läuft eine Dichtheitsprüfung ab?

Die Dicht­heits­prü­fung wird von unse­ren zer­ti­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern nach den jewei­li­gen regio­na­len Vor­ga­ben der Ent­wäs­se­rungs­sat­zung der betref­fen­den Kom­mu­ne durch­ge­führt. Eine Dicht­heits­prü­fung läuft nor­ma­ler­wei­se so ab:

  • Rei­ni­gung der Kanäle
  • Kanal TV-Inspek­­ti­on
  • Sanie­rung (falls erforderlich)
  • Dicht­heits­prü­fung
Reinigung:

Zuerst wer­den alle Grund­lei­tun­gen im Hoch­druck­spül­ver­fah­ren gerei­nigt, um bes­ser sehen zu kön­nen, wenn Schad­stel­len vor­han­den sind.

Kanal TV-Inspektion:

Im Anschluss an die Rei­ni­gung wird der Zustand der Lei­tun­gen mit­tels unse­rer Kame­ra­tech­nik geprüft. Falls kei­ne Ver­laufs­plä­ne des Kanal­sys­tems vor­han­den sind, wird eine neue Lage­­plan-Ski­z­­ze der Abwas­ser­lei­tun­gen erstellt.

Sanierung:

Falls bei der Inspek­ti­on Schä­den auf­ge­fal­len sein, wer­den die­se auf der Lage­­plan-Ski­z­­ze ver­merkt und wir bera­ten Sie in Bezug auf eine not­wen­di­ge Sanie­rung der schad­haf­ten Roh­re. Nur in den sel­tens­ten Fäl­len ist eine Sanie­rung in offe­ner Bau­wei­se (bei­spiels­wei­se bei einer auf­ge­schla­ge­nen Kel­ler­soh­le) erfor­der­lich. Unse­re zer­ti­fi­zier­ten Dicht­heits­prü­fer in Zusam­men­ar­beit mit unse­rer zer­ti­fi­zier­ten Bera­tung erstel­len für Sie ein Ange­bot zur Sanierung.

Dichtheitsprüfung:

Wenn kei­ne Schä­den nach­zu­wei­sen waren oder bei vor­han­de­nen Schä­den die­se beho­ben wur­den, kann die eigent­li­che Dicht­heits­prü­fung begin­nen. Das bei der Dicht­heits­prü­fung ein­ge­setz­te Mess­ver­fah­ren ist eine soge­nann­te Men­gen­ver­lust­mes­sung. Die zu prü­fen­den Lei­tun­gen wer­den mit Was­ser oder Luft befüllt, dann wird geprüft, ob ein zuvor fest­ge­leg­ter Druck­ver­lust­wert nicht über­schrit­ten wird. Falls der Druck­ver­lust­wert unter der vor­her fest­ge­leg­ten Gren­ze liegt, ist die Dicht­heits­prü­fung bestan­den und Sie bekom­men von unse­ren Prü­fern ein Zer­ti­fi­kat zur erfolg­reich durch­ge­führ­ten Dichtheitsprüfung.

Regionale Ausnahmeregelungen, beispielsweise Stadt Bielefeld

Es gibt Kom­mu­nen, wo für Dicht­heits­prü­fun­gen kein phy­si­ka­li­sches Mess­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den muss, son­dern der Nach­weis einer gründ­li­chen TV-Inspek­­ti­on aller Grund­lei­tun­gen, wobei kei­ner­lei Schä­den erkannt wer­den konn­te, ausreicht.

In Was­ser­schutz­ge­bie­ten trifft die­se Rege­lung grund­sätz­lich aber nicht zu, hier muss immer mit­tels phy­si­ka­li­schem Mess­ver­fah­ren geprüft werden.

Wer kann die Dichtheitsprüfung durchführen?

Dicht­heits­prü­fun­gen dür­fen nur von zer­ti­fi­zier­tem Fach­per­so­nal durch­ge­führt wer­den. Sie soll­ten nur Fir­men beauf­tra­gen, die über die ent­spre­chen­de Aus­rüs­tung und das erfor­der­li­che Know-how, die Dicht­heits­prü­fung gemäß der DIN Richt­li­ni­en DIN EN 1610 / DIN 1986–30 durch­zu­füh­ren, ver­fü­gen. Der Abwas­ser­be­trieb ihrer Kom­mu­ne hält übli­cher­wei­se für Sie eine Lis­te von zuge­las­se­nen Sach­ver­stän­di­gen und Fir­men bereit.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Falls Plä­ne von ihrem Kanal­sys­tem vor­lie­gen, hal­ten Sie die­se für uns vor der Prü­fung bereit. Wenn Sie die­se in ihren Unter­la­gen nicht fin­den kön­nen, fra­gen Sie bei ihrer Kom­mu­ne an, ob dort even­tu­ell Plä­ne ihrer Ent­wäs­se­rungs­an­la­ge vor­lie­gen. Im Fal­le, dass kei­ne Plä­ne mehr auf­zu­fin­den sind — kei­ne Sor­ge — wir erstel­len dann bei der Dicht­heits­prü­fung einen neu­en Lage­plan des Kanalsystems.

Schau­en Sie vor der Prü­fung, wo die Ent­wäs­se­rungs­punk­te auf ihrem Grund­stück sind. Ent­wäs­se­rungs­punk­te sind Fall­roh­re oder Boden­ein­läu­fe. Schäch­te oder Revi­si­ons­öff­nun­gen – Klap­pen / Luken in den Wän­den, hin­ten denen sich Roh­re befin­den – soll­ten für uns zugäng­lich sein, damit wir mit der Arbeit begin­nen können.

Prü­fen Sie, ob ihre Ver­si­che­rung die Kos­ten einer Dicht­heits­prü­fung kom­plett oder teil­wei­se abdeckt.

Welche Leitungen werden bei der Dichtheitsprüfung geprüft?

Sämt­li­che Grund­lei­tun­gen, die in der Erde auf ihrem Grund­stück ver­legt sind, wer­den geprüft (sie­he Illus­tra­ti­on). Nur Lei­tun­gen, die Schmutz­was­ser trans­por­tie­ren und sol­che die Schmutz­was­ser und Regen­was­ser gemein­sam trans­por­tie­ren, müs­sen geprüft werden.

Wo hört die Hausanschlussleitung auf?

In aller Regel ist die Grund­stücks­gren­ze die Gren­ze, wo die pri­va­te Lei­tung auf­hört und in den öffent­li­chen Kanal­be­reich über­geht. Dies ist in der jewei­li­gen Ent­wäs­se­rungs­sat­zung ihrer zustän­di­gen Kom­mu­ne festgelegt.

Sind auch die Regenwasserleitungen zu prüfen?

Regen­was­ser­lei­tun­gen müs­sen nur auf Dich­tig­keit geprüft wer­den, wenn die­se an das Schmutz­was­ser­sys­tem des Grund­stücks ange­schlos­sen sind.

Zahlt meine Gebäudeversicherung bei festgestellten Schäden im Rahmen der Dichtheitsprüfung?

Bei eini­gen (oft­mals älte­ren) Ver­trä­gen sind Schä­den an den Grund­lei­tun­gen mit­ver­si­chert. Infor­mie­ren Sie sich des­halb über ihre Ver­trags­be­din­gun­gen oder spre­chen Sie ihre Ver­si­che­rung an.

Daher unsere Empfehlung:

Spre­chen Sie ihre Ver­si­che­rung vor der Dicht­heits­prü­fung an.

Ist eine Dichtigkeitsprüfung bei Neubauten Pflicht?

Vor der Inbe­trieb­nah­me der Abwas­ser­an­la­ge muss bei Neu­bau­ten eine Dicht­heits­prü­fung von einer zer­ti­fi­zier­ten Fach­fir­ma durch­ge­führt wer­den und die Prüf­pro­to­kol­le bei der Behör­de ein­ge­reicht wer­den. Nach der Prü­fung ist die Dicht­heits­prü­fung für 30 Jah­re gültig.

Ach­tung: In Was­ser­schutz­ge­bie­ten gel­ten für Abwas­ser­an­la­gen kür­ze­re Fristen.

Bis wann ist auf Dichtheit zu prüfen?

In Nie­der­sach­sen gibt es kei­ne all­ge­mei­ne Pflicht zur Dicht­heits­prü­fung, wie zum Bei­spiel in Ham­burg (bis 2020) oder in Schles­­wig-Hol­stein (bis 2025). Hier gel­ten kom­mu­nal unter­schied­li­che Rege­lun­gen. Wir emp­feh­len Ihnen sich an die Fris­ten und Emp­feh­lun­gen die in der DIN 1986–30 fest­ge­legt sind, zu ori­en­tie­ren: 20 Jah­re bei alten Instal­la­tio­nen und 30 Jah­re bei Neu­in­stal­la­tio­nen. In Was­ser­schutz­ge­bie­ten gel­ten dabei kür­ze­re Fristen.

Wie lange ist die Gültigkeitsdauer einer Dichtigkeitsprüfung?

Die Dicht­heits­prü­fung ist gemäß Rechts­grund­la­ge 20 Jah­re gül­tig. Bei Neu­bau­ten 30 Jahre.

Ach­tung: In Was­ser­schutz­ge­bie­ten gel­ten kür­ze­re Fristen.

Was geschieht bei nicht einhalten von Fristen bezüglich einer Dichtheitsprüfung?

Falls Fris­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den, nach­dem der Haus­ei­gen­tü­mer von der Kom­mu­ne zur Durch­füh­rung einer Dicht­heits­prü­fung auf­ge­for­dert wur­de, kön­nen Buß­gel­der oder Zwangs­maß­nah­men sei­tens der Behör­den ein­ge­lei­tet wer­den. Die­se sind in der ört­li­chen Sat­zung vermerkt.

Ihnen fehlen die Mittel um eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen.

Grund­sätz­lich ist jeder Grund­stücks­eig­ner ver­pflich­tet, für die Unver­sehrt­heit sei­ner Abwas­ser­an­la­gen zu sor­gen. Sie kön­nen ver­su­chen über einen Sam­mel­auf­trag zusam­men mit ande­ren Grund­stücks­eig­nern Kos­ten bei fäl­li­gen Dicht­heits­prü­fun­gen zu spa­ren oder bei ihrer Kom­mu­ne eine Auf­schie­bung der fäl­li­gen Dicht­heits­prü­fung erbitten.

Weitere Informationen und Quellen:

Abwas­ser­sat­zung Hannover
Was­ser­schutz­ge­bie­te Niedersachsen

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